Mitgliedschaft

Die Mitgliedschaft bedarf eines Aufnahmeantrags und die Anerkennung der Satzung. In dieser ist vorgesehen, dass der Vereinsausschuss über die Aufnahme entscheidet – der Beitritt ist mit Aushändigung des WSV-Schützenausweises vollzogen.

Der Erwerb erlaubnispflichtiger Sportwaffen und die Aufbewahrung unterliegen strengen gesetzlichen Auflagen, deren Einhaltung uns ein besonderes Anliegen ist. Zur Erfüllung der u.a. geforderten zeitlichen Auflagen bezüglich Training und Wettkampfteilnahme können wir, bei Vorliegenden der gesetzlichen Voraussetzungen, fallweise mit Vereinswaffen aushelfen.

In der Regel beginnt die Ausbildung mit Luftdruckwaffen bzw. für die unter 12-jährigen mit Lichtpunktgewehren/-pistolen. Das Lichtpunkt- und Bogenschießen fällt nicht unter das Waffengesetz und setzt kein Mindestalter voraus. Die Bogensportgruppen halten altersgerechte Sportbögen bereit. Allen Interessenten bietet der Schützenverein eine dreimonatige, beitragsfreie Probephase ohne jegliche Verpflichtung an – dem Verein sind letztlich zufriedene Mitglieder wichtig, die mit Freude bei der Sache sind!

Vereinssatzung mit Mitgliedsbeiträgen und die Arbeitsstundenregelung liegen zum PDF-Download bereit. PDF-Downloads unter der Rubrik Ordnungen und Formulare.